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FÜHRERSCHEINKLASSEN

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Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

  • 12 Doppelstunden Grundwissen
  •  Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
     

  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

  • 18 Jahre

  • AM und L

Klasse BF17 | PKW ab 17 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

  • Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich

  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überland / 1 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunden Nach

  • 18 Jahre (17 Jahre bei Mitnahme einer Begleitperson

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

 
  • Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich

 

 

  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überland / 1 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunden Nacht
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  • 18 Jahre (17 Jahre bei Mitnahme einer Begleitperson)
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Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2). Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Entfällt bei Deinem Aufstieg von A1 oder A2
  • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

  • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
  • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

  • 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

  • A2, A1 und AM